AGBs

STORNOBEDINGUNGEN

Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn die Stornierung schriftlich bis spätestens 1 Woche vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 7 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen, falls keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.

Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Das volle vereinbarte Entgelt ist als Stornogebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht während der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

WARTEZEITEN | Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, eine Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert damit deren Umfang.

Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Diese Wartezeit berührt den Umfang der Führung nicht. Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.

ZAHLUNG | Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar oder im Voraus. Große Unternehmen sowie Universitäten und große Reiseanbieter etc. können natürlich auch auf Rechnung buchen. Für Gruppen aus dem Ausland gilt allgemein Barzahlung.

Bei aufwendigen Programmerstellungen, bei denen es zu keinem Abschluss kommt, erlauben wir uns eine Organisationsgebühr in der aktuellen Höhe einer Führung zu verrechnen. Bei großen Aufträgen über mehrere Tage mit kompliziertem Programm verrechnen wir eine Manipulationsgebühr.

Dem Fremdenführer ist es verboten, ihm durch den Auftraggeber zugeführten Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten.

Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt.

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Führungen durch befugte Fremdenführer werden empfohlen von der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe der Freizeitbetriebe, Meinhardstraße 12–14, A-6020 Innsbruck.

Austria Guide

Monika Gründhammer

info@austria-guides.at

+43 660 2006303